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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19   

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https://dejure.org/2019,50134
OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19 (https://dejure.org/2019,50134)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2019 - 2 M 130/19 (https://dejure.org/2019,50134)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 2 M 130/19 (https://dejure.org/2019,50134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 81 Abs 3 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 AufenthG 2004
    Verspäteter Antrag nach Erlöschen des Aufenthaltstitels löst keine Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG 2004 aus; unbillige Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verspäteter Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Fiktionswirkung; unbillige Härte; Abschiebungsschutz; Duldungsfiktion

  • rechtsportal.de

    Streit um die Fortgeltungswirkung eines Aufenthaltstitels; Keine Fiktionswirkung durch nach Erlöschen des Aufenthaltstitels und damit verspätet gestellten Verlängerungsantrag; Voraussetzungen des Vorliegens einer verspäteten Antragstellung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2019 - 2 M 21/19

    Abschiebungsschutz für ein Aufenthaltserlaubnisverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    Die Anordnung der Fortgeltungsfiktion durch die Ausländerbehörde wirkt dann zurück auf den Zeitpunkt des Ablaufs des früheren Titels, da sie nur dann effektiv ihr Ziel erreichen kann (Beschluss des Senats vom 10. Juli 2019 - 2 M 21/19 -, juris Rn. 21).

    Das Verwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10. Juli 2019, a.a.O., juris Rn. 22) Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Streitigkeiten um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung der halbe Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 2.500,00 ?, zu Grunde zu legen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 M 21/19 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    Ein erst nach Erlöschen des Aufenthaltstitels und damit verspätet gestellter Verlängerungsantrag löst grundsätzlich keine Fiktionswirkung aus (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 S 64.18 - juris Rn. 4).

    Den Ausländer trifft die Obliegenheit, rechtzeitig tätig zu werden und der Ausländerbehörde sein Interesse an einem weiteren Aufenthalt kundzutun (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 a.a.O. Rn. 19).

  • VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Verlängerungsantrag; Aufenthaltszweck;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    Eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf Fälle der verspäteten Antragstellung nach Ablauf oder Erlöschen eines Aufenthaltstitels, also auf die in § 81 Abs. 4 AufenthG geregelten Fälle, scheidet aus (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 28. März 2012 - 4 K 333/12 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 S 64.18

    Behandlung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach deren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    Ein erst nach Erlöschen des Aufenthaltstitels und damit verspätet gestellter Verlängerungsantrag löst grundsätzlich keine Fiktionswirkung aus (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 S 64.18 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 18 B 388/08

    Fiktion Antrag erstmalig Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    § 81 Abs. 3 AufenthG erfasst demgegenüber nur die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2008 - 18 B 388/08 - juris Rn. 9; Samel, in: Bergmann/Dienelt, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 81 Anm. 3.0; Kluth, in: BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 1. August 2018, § 81 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 10 C 13.848

    Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19
    Eine verspätete Antragstellung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG liegt nur vor, wenn sich ein Ausländer für einen bestimmten Zeitraum ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf und aufhält und die Erteilung eines Aufenthaltstitels erst nach Ablauf dieses Zeitraums beantragt, also wenn der Antrag im Anschluss an einen rechtmäßigen titelfreien Aufenthalt gestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 10 C 13.848 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    Unbeschadet der Frage, welche Bedeutung ein etwaiger Anspruch auf Erlass einer Fiktionsanordnung im vorliegenden Verfahren haben kann, weist der Senat darauf hin, dass für das Vorliegen einer dafür erforderlichen unbilligen Härte (zu diesem Merkmal siehe Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2020 - 8 ME 109/20 -, juris Rn. 13; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 11.12.2019 - 2 M 130/19 -, juris Rn. 11; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 28 ff.) nichts ersichtlich ist.
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Eine Duldungsfiktion im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG tritt (nur) dann ein, wenn sich der Antragsteller für einen bestimmten Zeitraum ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf und aufhält und die Erteilung eines Aufenthaltstitels erst nach Ablauf dieses Zeitraums beantragt, wenn der Antrag also im Anschluss an einen rechtmäßigen titelfreien Aufenthalt gestellt wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.06.2013 - 10 C 13.848 - juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.12.2019 - 2 M 130/19 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21

    Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; Anforderungen an das

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 11. Dezember 2019 (2 M 130/19) zurück.
  • VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20

    Verwaltungsrechtsweg bei Rechtsstreit um Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen bei

    Aufgrund der von der Beteiligten zu 2. im weiteren Verlauf gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist es auch nicht zu dem Eintritt einer Fiktionswirkung auf der Grundlage von § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG gekommen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2019 - 2 M 130/19 -).
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